Fernwärmeversorgung
Kompensationszahlungen an unsere FW-Kunden
Sehr geehrte FW-Kunden,
um die extremen Belastungen von Fernwärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekunden im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse.
Wir möchten Sie informieren, dass wir als Wärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation zu leisten (§ 4 Absatz 1 EWSG). Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.
Die tatsächliche Höhe der Kompensation ergibt sich nach dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 EWSG und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Zur Plausibilisierung der an Sie zu leistenden Kompensationszahlung sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu Ihnen an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln. Zu diesen Informationen zählen eine E-Mail Adresse oder Telefonnummer, eine Postanschrift sowie die Abschlagszahlung für September.
In unseren Fall werden wir die jährliche Vorauszahlung durch 12 Monate teilen mit mit dem Faktor 1,2 multiplizieren.
Diesen Betrag werden wir in den nächsten Tagen an Sie überweisen.
Eingeschlossen sind die Gebiete:
Kugelfeldsiedlung |
Hans Brunner Straße |
Hans-Ernst-Straße |
Feldkirchener Straße |
Klosterweg |
Niedermairstraße |
Furtmüllerweg |
Schwedenstraße |
Bialastraße |
Wiesmühlstraße |
Tillystraße |